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Lizenzierung CALs bei anonymen Zugriff

Dieser Beitrag hat 6 Antworten

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OPicard erstellt 17 Dez. 2014 10:29
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Hallo zusammen,

ich habe unter http://sharepointcommunity.de/blogs/fabianm/archive/2009/04/21/sharepoint-richtig-lizenzieren-teil-3-q-amp-amp-a.aspx die durchaus positive Antwort gefunden, dass für den anonymen Zugriff auf Websites keine CAL gebraucht wird. ABER: Gilt das auch für Intranetseiten?

 

Szenario: Anonym zugängliches Intranet als Publishing Portal für ca. 20.000 Benutzer. Die Benutzer die zugreifen sind Teil der Organisation / des Unternehmens, greifen aber anonym zu. "Unique" Users sind somit nicht zählbar ...

 

Frage: Wie gestaltet sich hier die CAL Lizenzierung?

 

 

 

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Wolfgang Krauser Als Antwort am 17 Dez. 2014 11:11
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Soweit ich das sehe gilt das leider nicht fuer Intranetseiten auch wenn anonym drauf zugegriffen wird. Nur externe Nutzer brauchen keine Lizenz und hier ist die Definition dieser externen Nutzer:

Externe Nutzer sind Nutzer, die weder Angestellte des Lizenznehmers oder seiner verbundenen Unternehmen sind noch Vertragspartner oder Erfüllungsgehilfen vor Ort des Lizenznehmers oder seiner verbundenen Unternehmen. 

 

Also wuerden jetzt je nach Funktion die Standard und Enterprise CAL faellig werden. Und dann ist die Frage, was bei Euch mehr Sinn macht: Lizensierung nach Geraeten oder Benutzern.



Quelle: http://www.microsoft.com/de-de/licensing/produktlizenzierung/sharepoint-server-2013/default.aspx  

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OPicard Als Antwort am 17 Dez. 2014 12:32
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Die Frage ist nur, wie kann ich nachweisen, wie viele Nutzer tatsächlich mit dem SharePoint arbeiten? ... tun ja nicht alle ... also wie bekomme ich die Anzahl der "Unique User" heraus, wenn anonymer Zugriff aktiviert ist... ?

Und umgekehrt: Wie könnte Microsoft uns nachweisen, wie viele Nutzer auf dem System sind und wie viele CALs wir dadurch lizenzieren müssen ... ?

 

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Wolfgang Krauser Als Antwort am 17 Dez. 2014 12:39
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Meine letzte Lizenzschulung ist schon etwas her, aber dort wurde uns gesagt, dass alle die die technische Moeglichkeit haben auf das Portal zuzugreifen auch eine CAL brauchen.

 

Was die Nachweisbarkeit angeht ..... hmmmmm ... wie druecke ich es aus.......gibt es direkt keine Moeglichkeit es fuer MS nachzupruefen. Wenn aber irgedwo ein Zeitungsartikel mit dem Motto "Jetzt 2000 Angestellte bei Firma XYZ" erscheint und Ihr nur 20 CALs lizensiert habt, wuerde ich mit nem Anruf rechnen.  Alles schon passiert ;-)

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OPicard Als Antwort am 17 Dez. 2014 12:50
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Ufz, krass... "technisch die Möglichkeit haben" ... das bedeutet doch dann bei anonymen Zugriff: ALLE Mitarbeiter mit Rechner im internen Netz ...! :-/

 

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Wolfgang Krauser Als Antwort am 17 Dez. 2014 13:26
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LOL....genau das war auch unser Gedanke. Aber wie gesagt, es ist schon etwas her und ggf. wuerde ich das nochmal verifizieren lassen (Anfrage im Technet?).

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OPicard Als Antwort am 18 Dez. 2014 17:20
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Danke für den Input, ich glaube wir haben nun einen Weg gefunden ... aber der ist teuer :-/